Wartung Ihrer Kleinkläranlage nicht vergessen

Die Tage werden immer kürzer, das Jahr neigt sich seinem Ende. Da gilt es für den einen oder anderen, noch an die Wartung der Kleinkläranlage zu denken. Denn die Kleinkläranlage muß regelmäßig (meistens zwischen ein bis drei Mal im Jahr) gewartet werden – das erfordert der Gesetzgeber.

Fein raus sind alle Menschen, die einen Wartungsvertrag abgeschlossen haben. Sie müssen nicht überlegen, ob in diesem Jahr noch eine Wartung oder eine Schlamm-Messung notwendig ist. Das übernimmt das Wartungsunternehmen.

Falls Sie gerade ins Grübeln kommen, ob noch eine Wartung Ihrer Anlage aussteht: Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Und gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot für einen Wartungsvertrag. Damit Sie den Herbst ganz stressfrei genießen können.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen gemütlichen Herbst!
Ihr Team von Lauterbach Wartung

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